Anlage 3 SchuTSEV
Die Grenzwerte der Störfeldstärke und der entsprechenden Störstrahlungsleistung im Frequenzbereich von 30 bis 3 000 MHz repräsentieren das gleiche Störpotential, wenn die Störstrahlung durch eine punktförmige Strahlungsquelle in einer Entfernung von 3 m erzeugt wird.
Referenzverfahren ist das Messverfahren für die Störstrahlungsleistung.
Die Grenzwerte sind als elektrische Feldstärke ausgewiesen. Im Frequenzbereich unter 30 MHz gelten diese Grenzwerte, formal über den Feldwellenwiderstand von 377 Ohm umgerechnet, auch für die nach Abschnitt 5 gemessene magnetische Feldstärke.
Bei Messungen in 3 m Messentfernung außerhalb von Gebäuden ist der Messwert um den Korrekturfaktor K der Tabelle A.1 zu verändern.
Bei Messungen innerhalb von Gebäuden ist der Messwert, unabhängig von der gewählten Messentfernung, immer um den Korrekturfaktor K der Tabelle A.1 zu verändern.
Diese Korrekturwerte K berücksichtigen den Unterschied zwischen Freiraumfeldstärke und Freifeld-Feldstärke
Für den Vergleich der Messergebnisse mit den in Anlage 2 dieser Verordnung aufgeführten Grenzwerten gilt folgende Gleichung: Ekorr = EStör + K(A.1)
Hierbei sind:
der gemessene Störfeldstärkepegel in dB(µV/m)
der korrigierte Störfeldstärkepegel in dB(µV/m), der mit dem zutreffenden Grenzwert verglichen wird
Für den Fall, dass aufgrund von hohen Umgebungsfeldstärken der Nachweis der Einhaltung der in Anlage 2 genannten Grenzwerte dieser Verordnung praktisch nicht möglich ist, kann der Grenzwert für den zulässigen asymmetrischen Störstrom als „sekundärer“ Grenzwert herangezogen werden.
Erläuterung:
20*log ((S+N)/N) entspricht (S+N)-N:Störabstand zwischen Summensignal (S+N) und Rauschen (N); in (dB) 20*log ((S+N)/S) entspricht (S+N)-S:Störabstand zwischen Summensignal (S+N) und Signal (S); (dB) ΔU:Signalüberhöhung aufgrund der Signalüberlagerung; in (dB)
Vorzunehmende Korrektur:
Umess = UAnzeige – ΔU
Aktive Dipolantenne im Frequenzbereich 9 kHz – 30 MHz Symmetrie des Dipols:< 1 dBAntennenfaktor:< 20 dB/mAusgangsimpedanz: 50 Ohm